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Invalidenrente

Bei Teil- oder Vollinvalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente


Ab einer Erwerbsunfähigkeit von 70 % leistet die Pensionskasse eine ganze lebenslängliche Invalidenrente in der Höhe der versicherten Altersrente / siehe Personalvorsorgeverordnung Art. 28 ff.


Bei Teil-Invalidität hat die versicherte Person Anspruch auf eine Teilinvalidenrente entsprechend dem von der staatlichen IV festgelegten Invaliditätsgrad.

Kontakt

Städtische Pensionskasse Thun
c/o ECOVOR Vorsorgedienstleistungen AG
Morgenstrasse 129
Postfach 566
3018 Bern

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Tel: 031 380 51 51

​E-Mail: info@ecovor.ch

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